Online-Tool ermittelt Antwort auf Basis der BGH-Rechenvorschrift
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig muss der Geschäftsführer den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht stellen. Tut er dieses nicht, so haftet er für den entstandenen Schaden (möglicherweise sogar persönlich und ohne Versicherungsschutz) und macht sich strafbar. Dabei muss man wissen, dass jede Insolvenzakte zur Staatsanwaltschaft geht und die insolvenzrechtlichen Delikte stets geprüft werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat definiert, welche Voraussetzung eine Insolvenzantragspflicht auslöst. Auf Basis dieser Regeln hat Sencon den Insolvenzindikator in einem einfachen Berechnungstool umgesetzt. Das Online-Tool ermittelt, ob ein Unternehmer bereits insolvenzantragspflichtig ist oder Zahlungsunfähigkeit droht. Die Berechnungen sind dabei als Indiz zu verstehen und stellen keine rechtssichere Aussage dar und ersetzen keinesfalls die Konsultation insolvenzrechtskundiger Personen. Gerne stehen wir für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
Der Insolvenzindikator kann einerseits zur Analyse des Ist-Zustandes eines Unternehmens und zum anderen zur Prüfung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit genutzt werden. Hierfür trägt man einige Kennzahlen in das Berechnungstool ein und erhält anschließend eine Handlungsempfehlung. Wichtig ist, dass man realistisch und mit tatsächlichen Werten agiert. Hat ein Kunde schon seit Wochen nicht gezahlt, wird er das auch in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht machen und gehört dementsprechend nicht in die Bilanz.
Ist man unsicher, kann der Insolvenzindikator also ein hilfreiches Mittel sein, eine Entscheidung zu treffen. Wie eingangs erwähnt, ersetzt er jedoch keineswegs den Fachmann.
Weitere Informationen und das Tool selbst finden Sie unter www.sencon.de/insolvenzindikator